Whistleblowing

UPDATE: Bundesrat verweigert Zustimmung zum geplanten Hinweisgeberschutzgesetz

Der Bundesrat (maßgeblich durch Stimmen der Union beeinflusst) hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2023 seine notwendige Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz („HinSchG“) nicht erteilt. Eine Stimmenmehrheit wurde nicht gefunden. Es ist zu vermuten, dass nun im Rahmen des Vermittlungsausschusses ein Kompromiss gefunden werden muss.


Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob und in welcher Form der Entwurf des HinSchG zukünftig noch Änderungen erfahren wird. Nach wie vor ist jedoch davon auszugehen, dass das Gesetz im Jahr 2023 noch in Kraft treten wird, allerdings statt wie bislang angenommen im Mai 2023, ist damit wohl erst frühestens Mitte des Jahres oder gar erst Richtung Herbst 2023 zu rechnen.


Es ist also klar, das HinSchG wird kommen. Unternehmen, die unter die Einrichtungspflicht interner Meldestellen fallen, sollten sich trotz des derzeit ungewissen Zustands bereits darauf vorbereiten, bald eine Einführung solcher Stellen vornehmen zu müssen (siehe auch Blog-Beitrag vom 12. Januar 2023). Selbstverständlich werden wir Sie auf unserem Blog über etwaige Anpassungen des HinSchG informieren und auf dem Laufenden halten.


Linus Grund
Rechtsanwalt






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