Hinweisgeberschutzgesetz verkündet, Inkraftreten am 2. Juli 2023!

Am 2. Juni 2023 ist das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (kurz: Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 Teil I Nr. 140 vom 02.06.2023) verkündet worden. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz tritt nunmehr einen Monat nach seiner Verkündung, d.h. konkret am 2. Juli 2023, in Kraft.

Für viele Unternehmen wird es – sofern noch nicht geschehen – allerhöchste Zeit, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen, um fristgemäß den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. Welche Unternehmen insbesondere ab wann die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen haben und welcher Handlungsbedarf besteht, haben wir für Sie in unseren Blog-Artikeln vom 25. Mai 2023 und vom 12. Januar 2023 zusammengefasst.


Carsten Brachmann
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Arbeitsrecht I Partner







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