Aufhebungsvertrag

#EFAR-Beitrag: Aufhebungsvertrag – rechtssichere Beendigung oder risikobehaftete nachträgliche Befristung?

Der genaue Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses ist bei Aufhebungsvertragsverhandlungen oft ein wesentlicher Punkt. Bei späten Zeitpunkten, die die individuelle Kündigungsfrist deutlich überschreiten, kommt regelmäßig die Frage auf, ob es sich bei dem Aufhebungsvertrag bei Licht betrachtet nicht doch um eine risikobehaftete nachträgliche Befristung handelt.

Herr Carsten Brachmann erläutert in einem aktuellen Beitrag im Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) (https://efarbeitsrecht.net/) die äußerst praxisrelevante Abgrenzung zwischen Aufhebungsvertrag und nachträglicher Befristungsabrede in Fällen, bei denen der vereinbarte Beendigungstermin die individuelle Kündigungsfrist um ein Vielfachtes überschreitet, und welche konkreten Punkte hierbei bei der Gestaltung eines echten Aufhebungsvertrages zu beachten sind. Wir wünschen eine interessante Lektüre: https://efarbeitsrecht.net/aufhebungsvertrag-rechtssichere-beendigung-oder-risikobehaftete-nachtraegliche-befristung/







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