Änderung der Rechtsprechung zu virtuellen Aktienoptionen

#EFAR-Beitrag: Kein Verfall bereits „erdienter“ („gevesteter“) virtueller Aktienoptionen – Urteilsbesprechung und Ausblick

Das BAG ist von seiner bisherigen jahrzehntelangen Rechtsprechung zum Umgang mit virtuellen Aktienoptionen deutlich abgewichen. Erstmals werden diese nunmehr als Gegenleistung für bereits erbrachte Arbeitsleistung anerkannt und pauschale Verfallklauseln für unwirksam erklärt (BAG, Urt. v. 19.03.2025 – 10 AZR 67/24).

In ihrem aktuellen Beitrag im Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) bespricht Sophia-Katharina Horner, LL.M das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach die AGB-Kontrolle von Beteiligungsprogrammen nun strenger ausfällt und Standardklauseln damit zum Risikofaktor für Unternehmen werden: Lesen Sie hier weiter

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